Jeder kann beruhigt zum Zahnarzt gehen
Hohe Hygienestandards schaffen Sicherheit für die Patienten
München, 29. April 2020 – Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche
Vereinigung Bayerns (KZVB) sehen keine Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen
Zahnarztbesuch aufzuschieben. Nachdem seit dem 27. April der Unterricht an den bayerischen Schulen teilweise
wiederaufgenommen wurde, und die Staatsregierung heute weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen
beschlossen hat, sollten die Patientinnen und Patienten nun auch wieder verstärkt an ihre Mundgesundheit
denken.
Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert.
Deshalb sollten nun alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen
wieder durchgeführt werden. Die beiden Körperschaften verweisen darauf, dass bei einer zahnärztlichen
Behandlung aus folgenden Gründen kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht:
• Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen
Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.
• Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit medizinischem
Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt.
• Jede Praxis verfügt über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten
Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit
Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.
• Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Bayerischen
Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wird
durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und
st Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
• Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den
Patienten wirksam aus.
• Die Zahnarztpraxen achten darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist,
und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.
Ende März hatten die beiden Körperschaften empfohlen, nur nicht aufschiebbare Behandlungen durchzuführen,
um die Zahl der Sozialkontakte zu reduzieren. Nachdem nun der Einzelhandel und viele Dienstleistungsbetriebe
wieder öffnen dürfen, kann diese Empfehlung aufgehoben werden.
Für Rückfragen:
Leo Hofmeier
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Geschäftsbereich Kommunikation und Politik
Telefon: 089 72401-184
Fax: 089 72401-276
E-Mail: l.hofmeier@kzvb.de
www.kzvb.de, www.facebook.com/KZVBayerns
Isolde Kohl
Bayerische Landeszahnärztekammer
Geschäftsbereich Kommunikation
Telefon: 089 230211-104
Fax: 089 230211-108
E-Mail: presse(at)blzk.de
www.blzk.de
Zahnärzteinformation zu Corona
Das ist eine knappe klare Ansage ohne Hysterie aber auch ohne Verharmlosung. Prof. Jatzwauk hat sich als Krankenhaushygieniker viel mit Zahnarztpraxen beschäftigt.
SARS-CoV-2 – Risikomanagement in Zahnarztpraxen
Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat am Montag eine Stellungnahme zum Corona-Risikomanagement in Zahnarztpraxen herausgegeben.
Der DAHZ ist ein Expertengremium, das seit 1979 Stellungnahmen und Empfehlungen zur Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung in der Zahnmedizin gibt. Die Mitglieder des DAHZ arbeiteten ehrenamtlich und überwiegend in ihrer Freizeit. Der DAHZ ist unabhängig von Einflüssen aus der Industrie, dem Dentalhandel oder anderen Dritten. Die Veröffentlichungen des DAHZ sind allgemein anerkannt.
Anamnese vor jeder Behandlung
Die Terminvereinbarung (mit Ausnahme von Notfällen) sollte telefonisch erfolgen. Dabei ist das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu erfragen.
Kriterien, aus denen ein Verdacht einer Infektion abgeleitet werden kann:
Routinemäßige Behandlung von Patienten ohne COVID-19 (Verdacht oder Nachweis)
Behandlung von Patienten mit COVID-19 (aus Anamnese begründeter Verdacht oder Nachweis)
Gesundheitscheck bei Mitarbeitern der Praxis
Bei Auftreten respiratorischer Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall sowie akuten Problemen beim Schmecken oder Riechen sollte das Gesundheitsamt kontaktiert werden und ein Abstrich zum Ausschluss von SARS-CoV-2 erfolgen.
Stand 20. April, Prof. Dr. Lutz Jatzwauk
Quelle: Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ)
Wir hoffen,daß Sie gesund bleiben und auch bald wieder Ihren Urlaub genießen können.
Vom 17.08. - 4.09.2020 ist unsere Praxis vorraussichtlich geschlossen.
Ab Montag den 07.09.2020 sind wir wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.
Fast jeder fürchtet sich davor: Im Urlaub plötzlich Zahnschmerzen zu bekommen und im Ausland zum Zahnarzt gehen zu müssen. Zuerst muss man einen finden. Dann gibt es möglicherweise Verständigungs-Probleme.
Und wie ist es mit der Bezahlung und den Kosten? Dazu kommt, dass man sich nicht sicher sein kann, ob die hygienischen Bedingungen stimmen.
Wie können Sie solche Sorgen erst gar nicht entstehen lassen?
Lesen Sie dazu unsere Tipps für einen unbeschwerten Urlaub!
Tipp: Geben Sie diese Information an Freunde und Kollegen weiter.