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Stand: Oktober 2021

Corona

Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer

PM BZÄK 14.05.20
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Pressemitteilung KZVB + Bayerische Landeszahnärztekammer

Jeder kann beruhigt zum Zahnarzt gehen
Hohe Hygienestandards schaffen Sicherheit für die Patienten
München, 29. April 2020 – Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche
Vereinigung Bayerns (KZVB) sehen keine Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen
Zahnarztbesuch aufzuschieben. Nachdem seit dem 27. April der Unterricht an den bayerischen Schulen teilweise
wiederaufgenommen wurde, und die Staatsregierung heute weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen
beschlossen hat, sollten die Patientinnen und Patienten nun auch wieder verstärkt an ihre Mundgesundheit
denken.
Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert.
Deshalb sollten nun alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen
wieder durchgeführt werden. Die beiden Körperschaften verweisen darauf, dass bei einer zahnärztlichen
Behandlung aus folgenden Gründen kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht:

  • Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.
  • Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt.
  • Jede Praxis verfügt über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.
  • Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
  • Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus.
  • Die Zahnarztpraxen achten darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist, und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.

Ende März hatten die beiden Körperschaften empfohlen, nur nicht aufschiebbare Behandlungen durchzuführen,
um die Zahl der Sozialkontakte zu reduzieren. Nachdem nun der Einzelhandel und viele Dienstleistungsbetriebe
wieder öffnen dürfen, kann diese Empfehlung aufgehoben werden.


Für Rückfragen:
Leo Hofmeier
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Geschäftsbereich Kommunikation und Politik
Telefon: 089 72401-184
Fax: 089 72401-276
E-Mail: l.hofmeier@kzvb.de
www.kzvb.de, www.facebook.com/KZVBayerns


Isolde Kohl
Bayerische Landeszahnärztekammer
Geschäftsbereich Kommunikation
Telefon: 089 230211-104
Fax: 089 230211-108
E-Mail: presse(at)blzk.de
www.blzk.de

Zahnärzteinformation zu Corona

 

Das ist eine knappe klare Ansage ohne Hysterie aber auch ohne Verharmlosung. Prof. Jatzwauk hat sich als Krankenhaushygieniker viel mit Zahnarztpraxen beschäftigt.

 

 

SARS-CoV-2 – Risikomanagement in Zahnarztpraxen

 

Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat am Montag eine Stellungnahme zum Corona-Risikomanagement in Zahnarztpraxen herausgegeben. 

 

Der DAHZ ist ein Expertengremium, das seit 1979 Stellungnahmen und Empfehlungen zur Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung in der Zahnmedizin gibt. Die Mitglieder des DAHZ arbeiteten ehrenamtlich und überwiegend in ihrer Freizeit. Der DAHZ ist unabhängig von Einflüssen aus der Industrie, dem Dentalhandel oder anderen Dritten. Die Veröffentlichungen des DAHZ sind allgemein anerkannt.

 

 

Anamnese vor jeder Behandlung

 

Die Terminvereinbarung (mit Ausnahme von Notfällen) sollte telefonisch erfolgen. Dabei ist das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu erfragen.

 

Kriterien, aus denen ein Verdacht einer Infektion abgeleitet werden kann:

  • Sind Sie an COVID-19 erkrankt oder wurde bei Ihnen im Abstrich das SARS-CoV-2 nachgewiesen?
  • Befinden Sie sich in einer vom Gesundheitsamt angewiesenen Quarantäne?
  • Befindet sich im Haushalt (im Alten-oder Pflegeheim) eine Ihnen bekannte Person in Quarantäne?
  • Haben Sie Symptome einer Erkältungskrankheit (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall?
  • Haben Sie akute Probleme beim Schmecken oder Riechen

Routinemäßige Behandlung von Patienten ohne COVID-19 (Verdacht oder Nachweis)

  • Die Übertragung von Viren durch anamnestisch unauffällige, symptomlos erkrankte Patienten kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden.
  • Chirurgischer Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille und Schutzhandschuhe sind die Standardausrüstung des Zahnarztes und der ZFA bei jeder Behandlung. Die zusätzliche Verwendung von Visieren kann die Sicherheit weiter erhöhen. Der Mund-Nasen-Schutz wird spätestens nach 4 Stunden gewechselt. In Pausen kann er trocken aufbewahrt werden.
  • Bei allen Patienten sollte vor einer Behandlung unter Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente eine antimikrobielle Mundspülung erfolgen.
  • Die übrigen Hygienemaßnahmen entsprechend Hygieneplan sind konsequent umzusetzen.

 

Behandlung von Patienten mit COVID-19 (aus Anamnese begründeter Verdacht oder Nachweis)

 

  • Die Notfallversorgung von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten soll vorzugsweise in den eigens benannten Kliniken oder Schwerpunktpraxen erfolgen. Sind unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen in der zahnärztlichen Praxis erforderlich, sind über die Hygienemaßnahmen aus dem Hygieneplan hinaus weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
  • Räumliche oder organisatorische Trennung der an Covid-19 erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde.
  • Vor Betreten der Praxis legt der Patient einen Mund-Nasen-Schutz (chirurgisch oder textil) an und er desinfiziert sich die Hände. Er wird sofort in das Behandlungszimmer geführt. Er legt den MNS erst unmittelbar vor der Behandlung ab.
  • Vor der Behandlung ist die Mundhöhle des Patienten mit einer antiviralen Lösung zu spülen. Gegenwärtig können dazu Lösungen auf der Basis von Octenidin, PVP-Iod oder H2O2 empfohlen werden, auch wenn es dafür bisher keine wissenschaftliche Evidenz gibt.
  • Die besondere (zusätzliche) Schutzkleidung des Teams besteht aus einem Schutzkittel. Chirurgischer Mund-Nasen-Schutz, Visier sowie Schutzhandschuhe gehören zur Standardhygiene.
  • Auf Aerosol-produzierende Behandlungsmaßnahmen sollte möglichst verzichtet werden. Dies erreicht man durch einen weitgehenden Verzicht auf Ultraschallhandstücke, Turbinen, Pulverstrahlgeräte und piezochirurgische Geräte.
  • Ist ein Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente notwendig, muss das Team an Stelle des chirurgischen Mund-Nasen-Schutzes eine FFP2/3 -Maske tragen. Kofferdam ist empfehlenswert. Auf eine effiziente Sprühnebelabsaugung ist zu achten.
  • Nach der Behandlung und vor Ablegen der Schutzkleidung erfolgt eine Desinfektion der Schutzhandschuhe. Nach Ablegen der Schutzhandschuhe sind die Hände zu desinfizieren.
    Bei der Hände-, Instrumenten- und Flächendesinfektion, der Wäscheaufbereitung sowie der Abfallentsorgung sind keine Abweichungen vom routinemäßigen Verfahren erforderlich.

 

Gesundheitscheck bei Mitarbeitern der Praxis

 

Bei Auftreten respiratorischer Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall sowie akuten Problemen beim Schmecken oder Riechen sollte das Gesundheitsamt kontaktiert werden und ein Abstrich zum Ausschluss von SARS-CoV-2 erfolgen.

 

 

 

Stand 20. April, Prof. Dr. Lutz Jatzwauk

 

 

 

Quelle: Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ)

 

 

 

 

 

Wir hoffen,daß Sie gesund bleiben und auch bald wieder Ihren Urlaub genießen können.

Urlaub

Am 5.11.2021 ist unsere Praxis vorraussichtlich geschlossen.

 

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.

Zahnschmerzen im Urlaub: Was tun?

 

Fast jeder fürchtet sich davor: Im Urlaub plötzlich Zahnschmerzen zu bekommen und im Ausland zum Zahnarzt gehen zu müssen. Zuerst muss man einen finden. Dann gibt es möglicherweise Verständigungs-Probleme.

 

Und wie ist es mit der Bezahlung und den Kosten? Dazu kommt, dass man sich nicht sicher sein kann, ob die hygienischen Bedingungen stimmen.

 

Wie können Sie solche Sorgen erst gar nicht entstehen lassen?

 

Lesen Sie dazu unsere Tipps für einen unbeschwerten Urlaub!

 

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Was ist, wenn ich Zahnschmerzen im Urlaub bekomme? Was kann ich tun, wenn mein Kind einen Zahnunfall hat? Lesen Sie dazu unsere Informationen für Urlauber. Einfach klicken und herunterladen!
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Tipp: Geben Sie diese Information an Freunde und Kollegen weiter.

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